Asbest- und Gefahrstoffsanierung

Asbest u. a. Gefahrstoffe sind gesundheitsgefährdend und bedürfen einer gemäß Gefahrstoffverordnung – TRGS und BGR - vorgegebenen besonderen Zulassung für die Firmen sowie Ausbildung der Mitarbeiter und Eignung. Sind die zulässigen Grenzwerte überschritten, müssen Maßnahmen zur Sanierung eingeleitet werden. Den Grad an Asbestbelastung, sowie die Grenzwerte von toxischen Stoffen - DDT, PCP, PCB, TDI, sowie Schwermetalle - und biologischen Stoffen - Schimmel, Schwamm, Legionellen - stellen wir an Ort und Stelle fest; angefangen bei der Asbest- und Gefahrstoffsanierung gemäß TRGS 519, 521, BGR 128 bis hin zur Einführung wirksamer Brandschutzmaßnahmen gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen.

 

Wir werden von der Behörde fremdüberwacht und dokumentieren unseren Sanierungserfolg durch Simulationsmessungen von unabhängigen Ingenieur-büros. Die Asbestprodukte werden anhand einer Checkliste bewertet. Daraufhin wird ein Maßnahmenkatalog erstellt. Ein Projekt, gleich welcher Größenordnung, wird in einer festen Projektorganisation unter Einbeziehung von Auftraggeber und Behörden, in Bezug auf Arbeitssicherheit, Projekt- sicherheit, Termin- und Ent-sorgungsplan, abgearbeitet


Sanierung von Gitterrosten vorher (oben) und nachher (unten)

 

Grundlage bei der Gefahrstoffsanierung ist die Aufstellung eines Arbeitsplans und eines Sanierungskonzepts. Diese werden zur Fremdüberwachung dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie der Berufsgenossenschaft unaufgefordert für eine Fremdüberwachung 2 Wochen vor Sanierungsbeginn eingereicht.

Bei der Gefahrstoffsanierung erfolgt eine räumliche Trennung von den nicht kontaminierten Bereichen. Dies erfolgt in den meisten Fällen mit einer Dachlatten und/oder Gerüstkonstruktion, mit Industriefolie überlappend und mit schwerem Industrieklebeband verklebt und gesichert.

Unsere Mitarbeiter arbeiten unter persönlicher Schutzausrüstung, die auf den jeweiligen Schadstoff abgestimmt ist. Sie Betreten und Verlassen den Sanierungsbereich über eine Dekontaminationsschleuse. Der Schadstofftransport erfolgt über eine Materialschleuse, soweit die sicher verpackten staub- und kontaminationsfreien Schadstoffe nicht im Sanierungsbereich freigemessen werden können.

Die Reinigung und Feinreinigung wird mittels speziellem Sauger und Spezialwerkzeugen durchgeführt.

Nach erfolgreicher Sanierung erfolgt die sach- und fachgerechte Abnahme durch einen Sachkundigen. Erst dann wird der Sanierungsbereich für die Freimessung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro freigegeben. Die erfolgreiche Freimessung ist der Start für den Rückbau der Abschottung und die Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung und/oder den Abbruch sowie den selektiven Rückbau .

 


Asbest- und MF_Sanierung in einem Verwaltungsgebäude

PAK- und MF-Sanierung in einer Sporthalle